Hilfe im Trauerfall

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Arzt benachrichtigen

Bei einem Todesfall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim zunächst den Hausarzt anrufen. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, wählen Sie die Notfall-Rufnummer:
0180 - 50 44 100
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Bestatter benachrichtigen

Wir sind im Trauerfall Tag und Nacht für Sie da. Rufen Sie uns an unter Tel.: 02325 9350-0. Es ist sinnvoll einen Bestatter Ihrer Wahl zu benachrichtigen, damit er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Der Verstorbene muss allerdings nicht sofort überführt werden! Er darf bis zu 36 Stunden zu Hause aufbewahrt werden.
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Angehörige benachrichtigen

Informieren Sie die Familie, Freunde und sonstige Angehöre.
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Wichtige Papiere zusammenstellen

Personalausweis des Verstorbenen, Todesbescheinigung vom Arzt, Personenurkunden, Rentennummer falls vorhanden

Richtig handeln im Trauerfall

Wie handle ich richtig, wenn ein Angehöriger verstirbt?


Welche Entscheidungen liegen in meiner Hand?


Nicht immer stehen Sie ganz allein da, wenn Sie mit dem Tod eines Mitmenschen konfrontiert werden, denn die meisten Menschen sterben heutzutage im Krankenhaus oder Pflegeheim, wo Sie als Angehöriger auch Rat beim Pflegepersonal einholen können. Trotzdem möchten wir Ihnen eine kleine Richtschnur an die Hand geben, was zu tun ist, wenn ein geliebter Mensch zuhause verstirbt und Sie Entscheidungen ganz allein treffen müssen.

Sie sollten zunächst versuchen, den Hausarzt telefonisch herbeizurufen. Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie unter der neuen Notfall-Rufnummer: 0180 - 50 44 100 (gültig für Wanne-Eickel, Herne und Castrop-Rauxel) den ärztlichen Notdienst verständigen.

Finden Sie unerwartet einen Angehörigen ohne Bewusstsein, mit eventuellen Verletzungen vor, überprüfen Sie zuerst die lebenswichtigen Körperfunktionen (Atmung und Pulsschlag). Rufen Sie umgehend den Notarzt der Feuerwehr unter 112 an. Führen Sie lebensrettende Sofortmaßnahmen durch soweit Sie dazu in der Lage sind. Genaue Informationen und Kurse zur "Ersten Hilfe" bieten zum Beispiel der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder das Deutsche Rote Kreuz (DRK).

Sollte der herbeigerufene Arzt nur noch den Tod feststellen können, so muss dieser nach einer gründlichen Untersuchung der Person umgehend eine Todesbescheinigung ausstellen. Darin trägt der Arzt die persönlichen Daten des Verstorbenen ein, den Todeszeitpunkt und Sterbeort und macht Angaben zur Todesursache.

Die Todesbescheinigung führt drei Kategorien von Todesursachen auf:
• natürlicher Tod
• nicht natürlicher Tod
• Todesursache ungeklärt

In der Regel stellt der Arzt einen natürlichen Tod fest. Er ist verpflichtet, die Kriminalpolizei zu benachrichtigen, wenn die Todesursache als solche unklar erscheint.

Laut dem Bestattungsgesetz NRW hat der Arzt die Todesbescheinigung beim Verstorbenen zu lassen.